BMF

BMF-Schreiben vom 2.12.2025

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2.12.2025

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

4. Kinder- und Ausbildungsfreibetrag im EU-/EWR-Ausland Die Ländergruppeneinteilung soll nicht angewendet werden, wenn das Kind in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat wohnt. Dies entspricht bereits der Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 2.12.2025.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 2.12.2025 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2.12.2025 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Ländergruppeneinteilung soll nicht angewendet werden, wenn das Kind in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat wohnt. Dies entspricht bereits der Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 2.12.2025.

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