BMF-Schreiben vom 2.12.2025
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2.12.2025
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
4. Kinder- und Ausbildungsfreibetrag im EU-/EWR-Ausland Die Ländergruppeneinteilung soll nicht angewendet werden, wenn das Kind in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat wohnt. Dies entspricht bereits der Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 2.12.2025.
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Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 2.12.2025 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2.12.2025 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Ländergruppeneinteilung soll nicht angewendet werden, wenn das Kind in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat wohnt. Dies entspricht bereits der Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 2.12.2025.
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