BMF-Schreiben vom 12.12.2023, IV B 2 – S 1300/21/10024 :005
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.12.2023
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Besteuerung von Arbeitslohn bei Auslandseinsätzen: Steuerpflicht, DBA, 183-Tage-Regel, Nachweise, Grenzgänger und Lohnsteuerabzug.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 12.12.2023, IV B 2 – S 1300/21/10024 :005 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.12.2023 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Arbeitslohn wird grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Entscheidend ist der physische Arbeitsort, nicht der Sitz des Arbeitgebers oder das auszahlende Konto.
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