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BMF-Schreiben vom 12.12.2023, IV B 2 – S 1300/21/10024 :005

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.12.2023

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Besteuerung von Arbeitslohn bei Auslandseinsätzen: Steuerpflicht, DBA, 183-Tage-Regel, Nachweise, Grenzgänger und Lohnsteuerabzug.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 12.12.2023, IV B 2 – S 1300/21/10024 :005 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.12.2023 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Arbeitslohn wird grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Entscheidend ist der physische Arbeitsort, nicht der Sitz des Arbeitgebers oder das auszahlende Konto.

Passende Wissensbeiträge

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