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BMF-Schreiben vom 05.09.2024, IV C 5 – S 2378/19/10002 :002

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.09.2024

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Pflichten des Arbeitgebers bei Erstellung, Übermittlung, Ausdruck und Berichtigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 05.09.2024, IV C 5 – S 2378/19/10002 :002 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.09.2024 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Arbeitgeber müssen nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen und die vorgeschriebenen Daten grundsätzlich elektronisch und authentifiziert an die Finanzverwaltung übermitteln.

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