BMF-Schreiben vom 05.09.2024, BStBl 2024 I S. 1255
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.09.2024
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zur elektronischen Erstellung, Übermittlung, Berichtigung und Stornierung der Lohnsteuerbescheinigung sowie zu den wichtigsten Bescheinigungsfeldern.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 05.09.2024, BStBl 2024 I S. 1255 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.09.2024 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Übermittlung muss grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres erfolgen.
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