BMF

BMF-Schreiben vom 05.09.2024, BStBl 2024 I S. 1255

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.09.2024

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisüberblick zur elektronischen Erstellung, Übermittlung, Berichtigung und Stornierung der Lohnsteuerbescheinigung sowie zu den wichtigsten Bescheinigungsfeldern.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 05.09.2024, BStBl 2024 I S. 1255 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.09.2024 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Übermittlung muss grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres erfolgen.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon