Fundstelle

BFH VIII R 25/11

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

4. BFH VIII R 25/11 – HOAI-ABSCHLAGSZAHLUNGEN Der BFH hat bei Ingenieur- und Architektenleistungen nach der früheren HOAI eine frühere Gewinnrealisierung angenommen, wenn ein Anspruch auf Abschlagszahlung für bereits abnahmefähig erbrachte Leistungen entstand. Hintergrund war die besondere gebührenrechtliche Ausgestaltung, durch die der Vergütungsanspruch für die Teilleistung ausreichend sicher war. fileciteturn7file0L21-L23

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH VIII R 25/11 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • GRUNDSATZ: GEWINNREALISIERUNG BEI WERKVERTRÄGEN

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