BFH VIII R 15/24
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH VIII R 15/24: Eine doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen setzt einen eigenen Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts und zugleich einen eigenen Hausstand am Ort des Tätigkeitsschwerpunkts voraus. Familienheimfahrten sind nur eingeschränkt abziehbar.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH VIII R 15/24 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei einem Selbständigen liegt eine doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn er
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