Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 10.8.2023 – VI R 11/21, BStBl 2024 II S. 202

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 10.8.2023, Az. VI R 11/21

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

2. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge – § 3b EStG Die Definition des für die Steuerfreiheit maßgeblichen Grundlohns soll als Reaktion auf das BFH-Urteil vom 10.8.2023 – VI R 11/21 neu gefasst werden.

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Worum geht es?

BFH, Urteil vom 10.8.2023 – VI R 11/21, BStBl 2024 II S. 202 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 10.8.2023, Az. VI R 11/21 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Definition des für die Steuerfreiheit maßgeblichen Grundlohns soll als Reaktion auf das BFH-Urteil vom 10.8.2023 – VI R 11/21 neu gefasst werden.

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