Fundstelle

BFH III R 8/25

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

BFH III R 8/25: Barunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der überwiegende Aufenthalt und Lebensmittelpunkt des Kindes.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH III R 8/25 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung ab April 2022 auf. Sie ging davon aus, dass der Sohn überwiegend in den Haushalt der Mutter aufgenommen worden sei und die Mutter daher die vorrangig Kindergeldberechtigte ist.

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