AO
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einer GmbH sind insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Geschäftsführervergütung, verdeckte Gewinnausschüttungen, Ausschüttungen, Verlustnutzung, Jahresabschluss und steuerliche Erklärungspflichten zu beachten.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
AO steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nicht jede handelsrechtliche Betriebsausgabe ist steuerlich abzugsfähig. Zu prüfen sind insbesondere:
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.