Abschnitt 14.8 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vorsteuerabzug aus geleisteten Anzahlungen, Steuerentstehung bei erhaltenen Anzahlungen und Anforderungen an Anzahlungsrechnungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschnitt 14.8 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ist der Zahlende zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die geleistete Anzahlung bilanziell grundsätzlich mit dem Nettobetrag erfasst. Die abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
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