Abschn. 10.6 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Wann Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen der Umsatzsteuer unterliegen – mit Vorsteuerprüfung, Bemessungsgrundlage und Praxisfällen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 10.6 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine steuerbare unentgeltliche Wertabgabe kann vorliegen bei:
Passende Wissensbeiträge
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