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Umsatzsteuer

Die entgeltliche Pkw-Überlassung einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter kann bereits durch die Belastung des Privatkontos einen Leistungsaustausch begründen.

Pkw-Überlassung · mittel

Tempo

Die entgeltliche Pkw-Überlassung einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter kann bereits durch die Belastung des Privatkontos einen Leistungsaustausch begründen.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Richtig

Erklärung Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Privatkontobelastung kann für einen entgeltlichen Leistungsaustausch genügen.

Rechtsgrundlage § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; BFH V R 6/10