Die entgeltliche Pkw-Überlassung einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter kann bereits durch die Belastung des Privatkontos einen Leistungsaustausch begründen.
Pkw-Überlassung · mittel
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Die entgeltliche Pkw-Überlassung einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter kann bereits durch die Belastung des Privatkontos einen Leistungsaustausch begründen.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Privatkontobelastung kann für einen entgeltlichen Leistungsaustausch genügen.
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; BFH V R 6/10