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Erbschaftsteuer

Ein Grundstück hat einen Steuerwert von 500.000 €. Der Schenker behält sich einen abzugsfähigen Nießbrauch mit einem Kapitalwert von 120.000 € vor. Wie hoch ist die Bereicherung vor weiteren Abzügen grundsätzlich?

Gemischte Schenkung und Auflagen · mittel

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Ein Grundstück hat einen Steuerwert von 500.000 €. Der Schenker behält sich einen abzugsfähigen Nießbrauch mit einem Kapitalwert von 120.000 € vor. Wie hoch ist die Bereicherung vor weiteren Abzügen grundsätzlich?

Antwortmöglichkeiten 1. 120.000 € 2. 380.000 € 3. 500.000 € 4. 620.000 €

Richtige Antwort 380.000 €

Erklärung Der Kapitalwert des berücksichtigungsfähigen Nießbrauchs mindert die Bereicherung: 500.000 € − 120.000 € = 380.000 €.

Rechtsgrundlage § 7 ErbStG; §§ 14–16 BewG