Welche Situation kann trotz Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb der Zehnjahresfrist die Familienheimbefreiung erhalten?
Familienheim · schwer
Tempo
Welche Situation kann trotz Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb der Zehnjahresfrist die Familienheimbefreiung erhalten?
Antwortmöglichkeiten 1. Ein aus zwingenden Gründen notwendiger dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim 2. Ein freiwilliger Verkauf, um eine größere Wohnung zu kaufen 3. Die Vermietung des Hauses aus Renditegründen 4. Eine Feriennutzung des Hauses
Richtige Antwort Ein aus zwingenden Gründen notwendiger dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim
Erklärung Wird die weitere Selbstnutzung aus zwingenden Gründen unmöglich, kann der vorzeitige Auszug unschädlich sein. Ein dauerhafter Pflegeheimaufenthalt kann einen solchen zwingenden Grund darstellen.
Rechtsgrundlage § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG