Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Grundstücken
Tempo
⇨ Prüfung
Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt nur vor, wenn
- ein Unternehmen oder Teilbetrieb übertragen wird
und
- der Erwerber die bisherige Tätigkeit fortführt.
► Keine Geschäftsveräußerung
Verwendet der Erwerber das Grundstück künftig für einen anderen Zweck,
liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.
► Merksatz
Andere Nutzung
=
keine Geschäftsveräußerung.