Kfz-Steuer: Antrieb, Fahrzeugart & Fahrzeugdaten
Kompaktüberblick zur Kfz-Steuer bei Hybrid-, Elektro- und Wankelfahrzeugen sowie zu Antriebsart, Erstzulassung, Hubraum, CO₂-Wert und Saisonkennzeichen.
1. Hybrid- und alternativ angetriebene Pkw Für Pkw mit Hybridantrieb, alternativen Kraftstoffen oder bivalentem Antrieb besteht grundsätzlich keine besondere Kfz-steuerliche Behandlung. Die Besteuerung erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-Pkw.
2. Antriebsart richtig auswählen Entscheidend ist die Motorart:
- Selbstzündungsmotor → Diesel. Das gilt auch z. B. für Biodiesel oder Pflanzenöl.
- Fremdzündungsmotor → Otto. Das gilt auch z. B. für Erdgas oder Autogas.
3. Reine Elektrofahrzeuge Zulassungspflichtige reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen sind bei erstmaliger Zulassung bis 31.12.2030 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2035. Danach ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer um 50 % (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
4. Fahrzeuge mit Wankelantrieb
- Pkw mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009 sowie Krafträder und Leichtfahrzeuge mit Wankelantrieb werden gewichtsorientiert besteuert und sind im Rechner als „Nutzfahrzeuge“ zu behandeln.
- Pkw mit Wankelantrieb und Erstzulassung ab dem 01.07.2009 werden als „Pkw“ berechnet.
5. Nutzfahrzeuge Als Nutzfahrzeuge gelten für die Berechnung insbesondere Lkw, Busse, Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge.
6. Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Erstzulassung: Feld B
- Hubraum: Feld P.1
- CO₂-Wert: Feld V.7
Der Hubraum bezeichnet das Hubvolumen des Motors und ist bei der Kfz-Steuer je nach Fahrzeug und Zulassungszeitpunkt eine wichtige Bemessungsgröße.
7. CO₂-Wert und steuerfreier Sockel Der CO₂-Wert wird im Rahmen der Typ- oder Einzelgenehmigung standardisiert ermittelt. Bei Erstzulassungen ab 01.09.2018 beruhen die Werte grundsätzlich auf dem WLTP-Prüfverfahren.
Für ältere Erstzulassungen bleiben folgende CO₂-Werte steuerfrei:
- bis 31.12.2011: 120 g/km
- ab 01.01.2012: 110 g/km
- ab 01.01.2014: 95 g/km
8. Saisonkennzeichen Beim Saisonkennzeichen geben die beiden rechten Ziffern den Betriebszeitraum an. Dieser kann zwischen 2 und 11 Kalendermonaten liegen. Die Kfz-Steuer wird für den zugelassenen Saisonzeitraum berücksichtigt.
Praxischeck
- Fahrzeugart korrekt bestimmt?
- Otto oder Diesel nach Motorart ausgewählt?
- Erstzulassungsdatum aus Feld B übernommen?
- Hubraum aus Feld P.1 übernommen?
- CO₂-Wert aus Feld V.7 übernommen?
- Bei Elektrofahrzeugen Steuerbefreiung und anschließende 50-%-Ermäßigung geprüft?
- Bei Wankelantrieb Erstzulassungsdatum und Fahrzeugart beachtet?
- Saisonkennzeichen und Zulassungsmonate berücksichtigt?